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Als Vertriebsaußendienstler bist du täglich auf den Straßen unterwegs, um Kunden zu besuchen und Geschäfte abzuschließen. Dein Fahrzeug ist dabei nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern auch mobiles Büro und Lager. Eine optimale Ausstattung deines Autos ist daher unerlässlich, um effizient, sicher und professionell arbeiten zu können. In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du, welche gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände du mitführen musst, welche zusätzlichen Utensilien sinnvoll sind und wie du dein Fahrzeug optimal für den Arbeitsalltag im Vertrieb vorbereitest.
Welche Gegenstände sind Pflicht, welche werden empfohlen, und was kann dir den Arbeitsalltag erleichtern?
Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung
In Deutschland gibt es bestimmte Gegenstände, die in jedem Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Das Fehlen dieser kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch die Sicherheit von dir und anderen Verkehrsteilnehmern gefährden.
1 Verbandskasten
Dieser muss der DIN-Norm 13164 entsprechen und seit 2022 zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten. Achte darauf, dass der Inhalt nicht abgelaufen ist, da einige Bestandteile ein Verfallsdatum haben. Ein abgelaufener oder fehlender Verbandkasten kann ebenfalls zu einem Verwarnungsgeld führen.
Im Verbandskasten gibt es mehrere Bestandteile, die ein Verfallsdatum haben, da ihre Wirksamkeit mit der Zeit nachlässt oder sie hygienischen Anforderungen unterliegen. Laut DIN 13164, der Norm für Erste-Hilfe-Material in Fahrzeugen, sind die folgenden Artikel mit einem Ablaufdatum versehen:
Diese Teile im Verbandskasten können verfallen:
- Sterile Wundauflagen & Kompressen – Ablaufdatum: ca. 5 Jahre
- Sterile Verpackungen verlieren mit der Zeit ihre Dichtigkeit, was zu einer Kontamination führen kann.
- Verbandpäckchen & Verbandtücher – Ablaufdatum: ca. 5 Jahre
- Diese enthalten sterile Materialien, die nach Ablauf nicht mehr garantiert keimfrei sind.
- Dreiecktuch (falls steril verpackt) – Ablaufdatum: 5 Jahre
- Manche Dreiecktücher sind steril verpackt und unterliegen dann ebenfalls einer Haltbarkeitsfrist.
- Augenkompressen – Ablaufdatum: 5 Jahre
- Da sie steril sein müssen, verlieren sie nach Ablaufdatum ihre medizinische Zulassung.
- Pflaster & Pflasterstrips – Ablaufdatum: 3–5 Jahre
- Die Klebewirkung kann mit der Zeit nachlassen.
- Feuchttücher zur Hautreinigung – Ablaufdatum: ca. 2–3 Jahre
- Alkohol verflüchtigt sich, und die Tücher könnten austrocknen oder unbrauchbar werden.
- Desinfektionstücher – Ablaufdatum: ca. 2–3 Jahre
- Ähnlich wie Feuchttücher verlieren diese ihre desinfizierende Wirkung.
- Medizinische Gesichtsmasken (seit 2022 Pflicht) – Ablaufdatum: ca. 3–5 Jahre
- Material kann porös werden oder Gummibänder spröde.
Wann sollte man den Verbandskasten ersetzen?
- Sobald das erste Produkt abläuft, sollte man entweder einzelne Komponenten austauschen oder einen neuen Verbandskasten kaufen.
- Eine regelmäßige Kontrolle alle 1–2 Jahre ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass alles noch einsatzbereit ist.
- Polizei- oder TÜV-Kontrollen können ein Verwarnungsgeld verhängen, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist.
- Der ADAC gibt weiterführende Infos zum Thema: hier klicken
Tipp: Ein abgelaufener Verbandskasten muss nicht direkt entsorgt werden! Du kannst ihn für Übungen oder als Ersatz für den privaten Gebrauch behalten.
2 Warnweste
Für alle Fahrzeuginsassen muss jeweils eine Warnweste vorhanden sein. Diese sollte der europäischen Norm EN ISO 20471 entsprechen und griffbereit im Fahrzeuginnenraum aufbewahrt werden. Bei einer Kontrolle ist der Fahrer verpflichtet, die Weste vorzuzeigen und ggf. zur Prüfung auszuhändigen. Das Nichtmitführen kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
3 Warndreieck
Es dient dazu, bei Pannen oder Unfällen andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen. Das Warndreieck muss rückstrahlend, tragbar und standsicher sein. Bei schnellem Verkehr sollte es etwa 100 Meter hinter dem Pannenfahrzeug aufgestellt werden; auf Autobahnen mindestens 150 Meter. Das Nichtmitführen kann mit einem Verwarnungsgeld von 15 € geahndet werden.
4 Führerschein und Fahrzeugpapiere – reicht auch eine Kopie?
Nein. Der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) müssen im Original mitgenommen und auf Nachfrage eines Polizeibeamten ausgehändigt werden. Eine beglaubigte Kopie reicht als Ersatz für die Originalpapiere nicht aus. Wer auf Verlangen die erforderlichen Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen kann riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 €.
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Mehr lesenEmpfohlene Zusatzausstattung
Neben der Pflichtausstattung gibt es weitere Gegenstände, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber äußerst sinnvoll sind:
- Ersatzlampen und -sicherungen: Gerade bei längeren Fahrten kann eine defekte Lampe schnell zum Sicherheitsrisiko werden.
- Starthilfekabel: Unverzichtbar, wenn die Batterie einmal schlappmacht.
- Abschleppseil: Hilfreich, um bei einer Panne schnell Hilfe leisten zu können.
- Feuerlöscher: In einigen europäischen Ländern Pflicht, in Deutschland empfohlen.
- Eiskratzer und Schneebesen: Für die kalte Jahreszeit unerlässlich.
- Rettungskarte: Diese enthält wichtige Informationen für Rettungskräfte und sollte unter der Sonnenblende auf der Fahrerseite platziert werden.
Von Vertriebskollegen empfohlen
Abgesehen von der Pflichtausstattung interessierten uns auch weitere Dinge, die Vertrieblern unterwegs nützlich sein können. Dazu haben wir Außendienstler befragt. Diese erwähnten zum einen Umweltplaketten und Autobahnvignetten. Zum anderen gaben Sie uns viele weitere Tipps zu den Themen „Autozubehör“ und „Praktisches & Persönliches“:
Autozubehör
- Reserverad
- Wagenheber, Radmutternschlüssel
- Arbeitshandschuhe
- Universal-Werkzeugset (Schraubendreher, -schlüssel, Zange)
- Taschenlampe
- Starthilfekabel
- Nothammer/Gurtmesser
- Navigationssystem
- Radio mit Verkehrsfunk
- Parkscheibe
Praktisches & Persönliches
- Ersatzbrille
- Wasser (Kanister und Trinkflaschen)
- Rolle Papiertücher und Toilettenpapier
- Papiertaschentücher
- kleine Reiseapotheke (z.B. Kopfschmerztabletten)
- Multifunktionales Taschenmesser
- Schuhputzzeug
- haltbare Snacks (Müsli-Riegel, Cracker, Kekse, …)
- Getränkehalter
- Thermostasse oder -kanne
- Kühlbox
- Extra-Vorrat Visitenkarten
- Lieblingsmusik, Hörbücher, Lernmedien
- Putzlappen
- Decke
- Sonnenbrille, Brillenputztuch
- Ladegeräte (z.B. fürs Handy)
- Stift und Notizbuch
Die Vertriebszeitung wünscht Ihnen gute Fahrt!
Stand: 02.02.2025 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen im obigen Artikel zwar sorgfältig recherchiert wurden, aber keine rechtliche Beratung darstellen und dass wir keine Gewähr für die Inhalte bzw. deren Vollständigkeit übernehmen.
Diese Stellen können Ihnen beispielsweise mit den für Sie gültigen aktuellen Informationen helfen: Ihre Berufsgenossenschaft, der Träger Ihrer Unfallversicherung, Ihr Automobilclub, Ihr Fuhrparkmanagement.
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