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Wer ein gewerblich genutztes Kraftfahrzeug fährt, muss einiges dabeihaben. Manches ist gesetzlich oder durch andere Regelungen vorgeschrieben. Bei Vergessen droht ein Bußgeld. Anderes ist zwar keine Pflicht, erhöht aber die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer. Und die einen oder anderen Dinge sind einfach praktisch. Wir starten hier für Sie mit der Pflicht* und gehen dann zur Kür über.
Warndreieck und Verbandkasten sind in Deutschland Pflichtausstattung
Das Warndreieck soll liegengebliebene Fahrzeuge gut erkennbar machen. Es muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Beim ADAC liest man: „Es ist beim Liegenbleiben sofort nach Einschalten des Warnblinklichts gut sichtbar aufzustellen. Die Entfernung hinter dem Pannenfahrzeug ist abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs.“ Bei schnellem Verkehr beträgt diese etwa 100 m; auf der Autobahn soll es mindestens 150 m, das entspricht etwa 200 Schritten, vor der Gefahrenstelle stehen. Bei Verstoß gegen die Mitführpflicht droht ein Verwarnungsgeld von 15 €.
In der Türkei, Estland oder Zypern brauchen Sie sogar zwei Warndreiecke pro Fahrzeug. (Weitere hilfreiche Informationen über Mitführpflichten in Europa finden Sie unter dem ÖAMTC-Link am Ende dieses Artikels.)
Das Verkehrsrecht bestimmt für alle Autofahrer in Deutschland die Pflicht, im PKW einen Verbandkasten mitzuführen. Dabei dürfen seit 2014 nur noch Verbandkästen verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 entsprechen. Drin sein müssen:
- 2 medizinische OP-Masken
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Einige Teile des Verbandkastens unterliegen einem Verfallsdatum. Bei Erreichen des Verfallsdatums müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden.
Führerschein und Fahrzeugpapiere – reicht auch eine Kopie?
Nein. Der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) müssen im Original mitgenommen und auf Nachfrage eines Polizeibeamten ausgehändigt werden. Eine beglaubigte Kopie reicht als Ersatz für die Originalpapiere nicht aus. Wer auf Verlangen die erforderlichen Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen kann riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 €.
Warnweste ist ebenfalls Pflicht
Der Vertriebsaußendienstler muss in seinem Fahrzeug eine Warnweste mitführen und zwar unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Die Weste kann rot, gelb oder orange sein und muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Bei einer Kontrolle ist der Fahrer verpflichtet, die Weste vorzuzeigen und ggf. zur Prüfung auszuhändigen. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Wenn Sie vertrieblich mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, vergewissern Sie sich am besten jeweils vor der Fahrt über die im jeweiligen Land geltenden Regeln, z.B. beim ADAC (Link unten). In Frankreich müssen beispielsweise alle Mitfahrer, die im Fall einer Panne oder eines Unfalls das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen. Sonst drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Von Vertriebskollegen empfohlen
Abgesehen von der Pflichtausstattung interessierten uns auch weitere Dinge, die Vertrieblern unterwegs nützlich sein können. Dazu haben wir Außendienstler befragt. Diese erwähnten zum einen Umweltplaketten und Autobahnvignetten. Zum anderen gaben Sie uns viele weitere Tipps zu den Themen „Autozubehör“ und „Praktisches & Persönliches“:
Autozubehör
- Reserverad
- Wagenheber, Radmutternschlüssel
- Arbeitshandschuhe
- Universal-Werkzeugset (Schraubendreher, -schlüssel, Zange)
- Taschenlampe
- Satz Glühlampen (Pflicht in einigen EU-Ländern)
- Starthilfekabel
- Abschleppseil oder -stange
- Feuerlöscher
- Nothammer/Gurtmesser
- Navigationssystem
- Radio mit Verkehrsfunk
- Parkscheibe
- Eiskratzer
- Handfeger
- Fahrzeug-Bedienungsanleitung
- ggf. Reservekanister
Praktisches & Persönliches
- Ersatzbrille
- Wasser (Kanister und Trinkflaschen)
- Rolle Papiertücher und Toilettenpapier
- Papiertaschentücher
- kleine Reiseapotheke (z.B. Kopfschmerztabletten)
- Multifunktionales Taschenmesser
- Schuhputzzeug
- haltbare Snacks (Müsli-Riegel, Cracker, Kekse, …)
- Getränkehalter
- Thermostasse oder -kanne
- Kühlbox
- Extra-Vorrat Visitenkarten
- Lieblingsmusik, Hörbücher, Lernmedien
- Putzlappen
- Decke
- Sonnenbrille, Brillenputztuch
- Ladegeräte (z.B. fürs Handy)
- Stift und Notizbuch
Die Vertriebszeitung wünscht Ihnen gute Fahrt!
*Stand: 25.6.2020 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen im obigen Artikel zwar sorgfältig recherchiert wurden, aber keine rechtliche Beratung darstellen und dass wir keine Gewähr für die Inhalte bzw. deren Vollständigkeit übernehmen.
Diese Stellen können Ihnen beispielsweise mit den für Sie gültigen aktuellen Informationen helfen: Ihre Berufsgenossenschaft, der Träger Ihrer Unfallversicherung, Ihr Automobilclub, Ihr Fuhrparkmanagement. www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/wartung-inspektion/verbandkasten/
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